Foto: Marc Theis

Jakobi-Stiftung

Warum eine Stiftung für Jakobi?

Vor über 15 Jahren begann im Kirchenvorstand und anderen Gremien unserer Gemeinde eine intensive Diskussion um die Frage was können wir tun, wenn Kirche und damit auch Gemeinde vor Sparzwängen stehen und z. B. Personalstellen gekürzt werden?

Es entstand die Idee eine rechtsfähige Stiftung zu gründen, die Vorhaben der Gemeinde finanzieren sollte. Aus einer Erbschaft hatten wir ein ansehnliches Startkapital von seinerzeit 50.000 Euro erhalten. Zwar  war dieser Betrag nicht groß genug, um aus den Erträgen richtige Arbeitsstellen einzurichten, aber ein Anfang war getan.

Die Jakobistiftung - hier und heute

Die Stiftung leistet zur Zeit kleinere Hilfen, denn das Grundstock-Vermögen bleibt unangetastet. Mit den Zinsen können besondere Projekte etwa für die Arbeit mit Jugend und Senioren, für Kirchenmusik oder Vortragsveranstaltungen unterstützt werden. Dadurch gewinnt die Gemeinde an eigener Gestaltung und Verantwortung.

Alle Zuwendungen, Spenden und Vermächtnisse an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie mindern auch für die Gemeinde nicht die landeskirchliche Zuweisung.

Jede Hilfe ist willkommen.

 

Unsere Satzung (Auszug)

§ 2 Zweck der Stiftung

(1) Zweck der Stiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung kirchlicher Aufgaben im Bereich der Ev. - luth. Jakobigemeinde, Hannover-Kirchrode, und zwar ergänzend zu den kirchlichen Diensten.

Hierzu gehören insbesondere:

(a) Kirchenbezogene Aus- und Fortbildung
(b) Kirchenbezogene Jugendarbeit
(c) Förderung des geistlichen Lebens
(d) Kirchenmusik

zu verwirklichen im In- und Ausland durch

(a) Stipendien
(b) Beihilfen
(c) Finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die sich mit solchen ARbeiten beschäftigen
(d) Anschaffung von Lehr- und Ausbildungsmaterial

(4) Soweit nicht in dieser Satzung festgelegt sollen im einzelnen das Kuratorium und der Vorstand entscheiden auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.

§ 3 Steuerbegünstigungen

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung: Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke"

§ 4 Stiftungvermögen und Verwendung der Vermögenserträge

(1) Das Vermögen der Stiftung besteht im Zeitpunkt ihrer Einrichtung aus einem Kapitalbetrag von 200 000,-- DM. Zustiftungen sind möglich und beabsichtigt.

(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert durch risikoarme Anlage in seinem Wert zu erhalten.

(3) Erträge aus den Vermögenswertren nach Abs. 1 sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Dasselbe gilt für Spenden die der Stiftung zu diesem Zwecke zugewendet werden...

§ 6 Organe der Stiftung

(1) Organe der Stiftung sind

(a) der Vorstand
(b) das Kuratorium

(2) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.

(3) die Mitglieder der Organe müssen ... in ihrer Mehrzahl auch Mitglieder der Ev.-luth. Jakobikirchengemeine, Hannover sein.

Mitglieder des Vorstandes

Herr Dr. Sachs (Vorsitz),
Herr Pastor Hartlieb (Stellvertretender Vorsitz),

Frau Eling
Frau Dr. Hasenclever,
Frau Wedekind

Mitglieder des Kuratoriums

Herr Hagelberg (Vorsitz)
Herr Dr. Schäfer (Stellvertretender Vorsitz),


Frau Born,
Frau Pastorin Wöller,
Frau Schmiesing,
Herr Dr. Schulze,
Herr Rega

 

Bankverbindung

Jakobi-Stiftung
IBAN DE64 5206 0410 0000 6185 86
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank eG